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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Putzteufel GmbH
Glas- und Gebäudereinigung
Am Turnplatz 5, 98574 Schmalkalden

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1. Allgemeines – Geltungsbereich 
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen 
mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2. Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

3. Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

4. Aufmaß
1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

5. Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

7. Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

10. Datenschutz/Vertraulichkeit
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die angegeben Daten sowohl zu unserem internen Gebrauch, wie auch zu der Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Weitergabe an Dritte, genutzt und verarbeitet werden. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze.

11. Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Die Putzteufel GmbH Glas- und Gebäudereinigung beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle:

Handwerkskammer Südthüringen
Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon: 03681 3700
Fax: 03681 370290
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

verhandelt werden.



Putzteufel GmbH
Garten- und Landschaftsmanagement
Am Turnplatz 5, 98574 Schmalkalden


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1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit allen Vertragspartnern der Firma Putzteufel GmbH Garten- und Landschaftsmanagement.

(2) Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Angebot/Vertragsabschluss
(1) Soweit nicht anders ausgewiesen, halten wir uns an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden. Ausgenommen sind Entsorgungs- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

(2) Das von uns erarbeitete Angebot/Leistungsverzeichnis einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen wie beispielsweise Lagepläne, Kalkulationen, Zeichnungen, etc., bleiben Eigentum der Firma Putzteufel GmbH Garten- und Landschaftsmanagement und dürfen bei ausbleibender Auftragserteilung weder vom Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden.

(3) Wünscht unser Kunde über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot hinausgehende Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Rapportberichte und Lieferscheine nachgewiesen.

(4) Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

(5) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Schüttgüter, Pflanzen, Holz, Keramik) abweichen. Dies ist kein Reklamationsgrund.

(6) Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält.

(7) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

3. Ausführung
(1) Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Bei Unterbrechung der Arbeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir die Ausfallzeiten sowie zusätzlichen An- & Abfahrten.

(2) Der Kunde hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (z.B. Schachtgenehmigungen) herbeizuführen und diese dem Personal, ohne nochmalige Aufforderung vor Ort zu übergeben. Sollte es wegen Unterlassung des Kunden zu Schäden kommen, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei.

(3) Der Kunde hat die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.

(4) Die Vergabe des Auftrages – ganz oder zum Teil – an Nachunternehmer bleibt vorbehalten.

4. Abnahme
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

(2) Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.

(3) Für Bauleistungen gilt: Wird vom Kunden keine förmliche Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung. Wird vom Kunden keine förmliche Abnahme verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. In sich abgeschlossene Teile können gesondert abgenommen werden.

5. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Maßgeblich sind die im Auftrag/Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor der Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind bzw. nicht absehbar waren.

(3) Sofern nicht anders vereinbart bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(4) Die Vergütung ist nach Rechnungslegung sofort und ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln.

(5) Wir behalten uns vor bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Voraus- bzw. Abschlagszahlungen zur Materialkostendeckung bis zu 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen.

(6) Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

6. Gewährleistung und Garantie
(1) Für alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 2 Jahre Garantie. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit schriftlich anzuzeigen.

(2) Eine Anwuchs Garantie für Pflanzen, Saatarbeiten/Rollrasen kann nur bei Vergabe einer Fertigstellungs- & Entwicklungspflege in Sinne der DIN 18916 übernommen werden. Diese Pflege stellt in sich eine eigene Leistung dar und ist dementsprechend gesondert zu vergüten. Eine im Rahmen der Pflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Firma Putzteufel GmbH Garten- und Landschaftsmanagement die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist.

(4) Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.

(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen: Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall, etc. und mutwillige Zerstörung.

7. Haftung
(1) Für Schäden, die nachweislich auf unsere Arbeiten zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

(2) Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.

9. Form von Erklärungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

10. Datenschutz/Vertraulichkeit
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die angegeben Daten sowohl zu unserem internen Gebrauch, wie auch zu der Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Weitergabe an Dritte, genutzt und verarbeitet werden. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze.

11. Rechtswahl - Gerichtsstand
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

12. Salvatorische Klausel
(1) Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.